Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Wir schützen Ihren Willen

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Die Testamentsvollstreckung ist eine immer noch weitgehend unbekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Erblasserwillens über den Tod hinaus. Es handelt sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch einen fachkundigen, neutralen und in der Regel vom Erblasser ernannten Testamentsvollstrecker. Dieser garantiert, dass – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des testamentarischen Willens erreicht wird.

Wir als erfahrene Testamentsvollstrecker nehmen Kontakt zu Personen auf, die von dem Todesfall betroffen sind und vermitteln zwischen den einzelnen Beteiligten. Dabei beachten wir jegliche Sorgen, Ansprüche und Probleme. Wir helfen, Auseinandersetzungen unter den Erben zu verhindern sowie die Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen. Weiterhin unterstützen wir geschäftlich unerfahrene oder überforderte Erben in jeglichen wirtschaftlichen Belangen. Zudem übernehmen wir auch gerne die andauernde Verwaltung des Nachlasses, um beispielsweise langfristig eine Zerschlagung eines Nachlasses zu verhindern.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist insbesondere sinnvoll bei Minderjährigen als Erben, zum Schutz vor Gläubigerzugriff bei überschuldeten Erben (auch im Insolvenzverfahren), zur Streitvermeidung unter den Erben oder bei Unternehmertestamenten.

  • Eine Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
    • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter)
      • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
        • Schutz des Unternehmens
              • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers/Verstorbenen aus und erfüllt angeordnete Vermächtnisse und Auflagen
              • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten und geht evtl. Verbindlichkeiten zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ein
              • Er führt die Auseinandersetzung zwischen den Erben und die Aufteilung des Nachlasses durch
              • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab
              • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben
                • Jeder, der minderjährige, bzw. geschäftlich unerfahrene Erben hat
                • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
                • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
                • Versorger von Behinderten
                • Unternehmer, wenn der Betrieb längere Zeit als Einheit zusammengehalten werden soll
                • Der im Testament Bedachte ist verschuldet und Zugriffen von Gläubigern ausgesetzt
                • Immobilienbesitzer
                • Inhaber komplexer Vermögenswerte
                • Wenn das Testament Auflagen und Bedingungen enthält, die zu überwachen sind

                  Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (die sogenannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/ oder die Verwandten. Besonders kompliziert wird es, wenn minderjährige Kinder erben. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
                  Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.
                  Ohne Testament ist keine Testamentsvollstreckung möglich.


                  • Vermeidung von Streit
                  • Vermeidung von Vermögensverlusten
                  • Vermeidung von Steuerlasten
                  • Gerechte Verteilung
                  • Unternehmensnachfolge
                  • Vermeidung von Miterbenproblemen

                    Gerhard Huber

                    Steuerberater, Geschäftsführer
                    zertifizierter Testamentvollstrecker (AGT)

                    Ingolstadt:
                    Tel.: (0841) 93340
                    Mail: info@sippl-huber.de
                    Web: sippl-huber.de

                    Bad Endorf:
                    Tel.: (08053) 2740
                    Mail: info@sippl-huber.de
                    Web: sippl-huber.de